32826 - EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Auswirkungen auf PC-VAB bzw. die Schäfer VAB a) auf Einsatz PC-VAB beim Lizenznehmer Das typische Einsatzgebiet für PC-VAB ist die Speicherung und Verarbeitung von Daten (Vereins- und Mitgliederdaten) auf dem PC-System beim Lizenznehmer welcher i.d.R. ein Verein, eine Gemeinschaft oder ein General-Lizenznehmer ist. Diese Daten werden verschlüsselt i.d.R. auf lokalen Datenträgern des PC-Systems abgelegt. Ein Zugriff ist nur mit richtiger gültiger Lizenzdatei und Kennwort möglich. Hier ein paar Tipps zum Einsatz von PC-VAB im Bezug auf die DSGVO: 1. Ein Mitglied welches seinen Austritt erklärt, hat das Recht auf "Vergessen". Da wir schon immer die komplette Löschung des Mitglied-Datensatzes empfehlen, muss jetzt nur noch darauf geachtet werden, dass ein gelöschter Datensatz endgültig gelöscht wird -> "Dienste" - "Gelöschte Mitglieder" - "Gelöschte Mitglieder endgültig löschen" Hier noch ein paar Links zum Thema: https://www.gdd.de/gdd-arbeitshilfen/praxishilfen-ds-gvo/praxishilfen-ds-gvo https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ds-gvo/ Weitere Tipps werden wir hier veröffentlichen... b) auf die Auftragsverarbeitung bei Schäfer VAB Nach Rücksprache mit der IHK Stuttgart muss die Schäfer VAB erst dann mit dem Lizenznehmer eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung schließen, wenn Serviceleistungen wie z.B. Etikettendruck, Datenbank-Reparatur oder -Prüfung, eine Datenübernahme beauftragt werden. Hierzu wird die Schäfer VAB mit dem Auftraggeber im Vorfeld eine entsprechende Vereinbarung schließen. Eine Vereinbarung werden wir entsprechend veröffentlichen. Die Sonderbedingungen bzw. die Besonderen Bedingungen für Dienstleistungsaufträge werden um die notwendigen Passagen in Kürze erweitert. Hier ein paar Links für Vereine: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/OH-Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO.pdf https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz-im-verein/ https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html